e) Der Beschwerdegegner moniert in seiner Beschwerdeantwort, der Anbau mit einem Flachdach wirke deutlich leichter und ordne sich damit dem bestehenden Hauptgebäude unter. Aus gestalterischer und ortsplanerischer Sicht sei ein Flachdach, wie bei An- und Nebenbauten üblich, vorliegend zweckmässiger als ein Schrägdach.