215 Abs. 2 Bst. b GBR). Soweit die zulässige maximale Gebäudefläche überschritten wird, liegt folglich keine An- und Nebenbaute, sondern eine Hauptbaute vor. Mit anderen Worten dürfen bei bewohnten An- und Nebenbauten nur bis zu einer Gebäudefläche von maximal 40 m2 Flachdächer erstellt werden.