c) Aus den Protokollauszügen der Gemeinderatssitzungen vom 21. September 2022 und 18. Mai 2022 folgt, dass die Ausstandspflicht des Gemeinderatsmitglieds G.________ als Grundeigentümer und Vater des Bauherrn bzw. Beschwerdegegners festgestellt wurde. G.________ erhielt Gelegenheit, sich zur Sache zu äussern und trat anschliessend vor der Beschlussfassung in den Ausstand.10 Ferner trat anlässlich der Sitzungen der Kommission für Bau und Betrieb vom 14. September 2022 und vom 27. April 2022 das Kommissionsmitglied K.________, Onkel des Beschwerdegegners, in den Ausstand. Auch er erhielt vorgängig Gelegenheit, sich zur Sache zu äussern.11