Die Gemeinde erklärt in ihrer Stellungnahme vom 1. Dezember 2022, die Ausstandspflicht sei eingehalten worden. Beim Schreiben vom 15. Juli 2022 handle es sich um die zweite Möglichkeit, Schlussbemerkungen einzureichen. Da zu diesem Zeitpunkt bereits klar gewesen sei, dass die öffentlich-rechtlichen Vorgaben eingehalten seien, habe man die Einsprecher entsprechend informiert. Wären aus der zweiten Schlussbemerkung weitere Erkenntnisse erlangt worden, hätte dies den Bauentscheid noch verändern können. Zudem entscheide nicht die Bauinspektorin, sondern die Kommission für Bau und Betriebe resp. der Gemeinderat.