Es sei nicht ungewöhnlich, dass die Baubewilligungsbehörden solche Beurteilungen abgäben. Selbst wenn die Mitteilung der Gemeinde einen Verfahrensmangel sein sollte, wäre ein solcher im Beschwerdeverfahren geheilt worden. In seinen Schlussbemerkungen vom 27. Februar 2023 ergänzt der Beschwerdegegner, die Protokollauszüge bestätigten, dass sein Vater und sein Onkel in den Ausstand getreten seien.