Es sei nicht auszuschliessen, dass die Rolle des Grundeigentümers das voreilige Vorgehen der Bauinspektorin beeinflusst habe. Eventualiter sei das Baugesuch wegen Befangenheit an das Regierungsstatthalteramt zu überweisen. In ihren Schlussbemerkungen vom 7. März 2023 nehmen die Beschwerdeführenden zur Kenntnis, dass K.________ und G.________ gemäss Protokoll für die Beschlussfassung in den Ausstand getreten seien. Aus den Protokollen gehe aber hervor, dass die Geschäfte vorgängig mit K.________ und G.________ abgesprochen worden seien und diese verschiedentlich Gelegenheit gehabt hätten, bei den betreffenden Gremien ihre Meinung zu äussern.