beteiligt werden (vgl. Art. 12 und 14 VRPG4).5 Vorliegend haben die Gesamteigentümerin und der Gesamteigentümer der Bauparzelle Nr. I.________ das Baugesuch am 22. März 2022 unterzeichnet.6 Nach dem Gesagten sind sie aber nicht am Beschwerdeverfahren zu beteiligen. 2. Ausstand