1. Der Beschwerdegegner reichte am 24. März 2022 bei der Gemeinde Kirchlindach ein Baugesuch ein für den Anbau einer Zweitwohnung an das bestehende Einfamilienhaus auf der Parzelle Kirchlindach Gbbl. Nr. I.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2a und befindet sich im Gesamteigentum der Eltern des Beschwerdegegners. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Verfügung vom 29. September 2022 erteilte die Gemeinde Kirchlindach die Baubewilligung sowie die Ausnahmebewilligungen für das Unterschreiten des Strassenabstandes und das Erstellen eines Flachdaches.