4. Die Gemeinde Gampelen hat den Beschwerdeführenden ein Fünftel der Parteikosten, ausmachen CHF 766.80 (inkl. Mehrwertsteuer), zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt E.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Gampelen, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), per Kurier - Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT), Abt. Naturförderung (ANF), per Mail Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat