16/18 BVD 110/2022/173 Im Übrigen wird der Bauentscheid der Gemeinde Gampelen vom 21. September 2022 bestätigt. Insofern wird die Beschwerde abgewiesen. 3. Den Beschwerdeführenden werden Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1600.00 zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.