Angesichts der Baukosten gemäss Baugesuch von rund CHF 15 000.00 und den umstrittenen Rechtsfragen sind auch die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt als eher unterdurchschnittlich einzustufen. Daher erscheint ein Honorar von CHF 3500.00 als angemessen. Die massgebenden Parteikosten betragen somit CHF 3834.10 (Honorar CHF 3500.00, Auslagen CHF 60.00, Mehrwertsteuer CHF 274.10). Davon wird den Beschwerdeführenden nach dem Gesagten ein Fünftel zugesprochen, ausmachend CHF 766.80.