Beschwerdeführenden erachten dagegen die Gebühren der Fachberichte als zu hoch bzw. verlangen, dass diese nur in reduziertem Umfang ihnen zu überbinden seien, ohne dies jedoch näher zu begründen. Diese Kosten setzen sich zusammen aus einer Gebühr von CHF 240.00 für den Fachbericht Brandschutz, einer Gebühr von CHF 241.25 für die Gewässerschutzbewilligung und einer Gebühr von CHF 200.00 für die Stellungnahme des AGR. Diese Gebühren sind ausgewiesen und weder unangemessen noch in ihrer Gesamtheit (CHF 681.25) für das strittige Baugesuch unverhältnismässig hoch. Das Äquivalenzprinzip wird eingehalten. Es besteht daher kein Grund, diese Kosten gestützt auf Art.