rechtfertige.26 Eine Beeinträchtigung der Umwelt bzw. der charakteristischen Pflanzen- und Tierarten dieser Umgebung durch zwei Bienenvölker in Magazinen im Sinne von Art. 7 BewD kann daher ebenfalls ausgeschlossen werden. Insgesamt kommt die BVD daher zum Schluss, dass die Baubewilligungspflicht von zwei Bienenstöcken in mobilen Magazinen vorliegend zu verneinen ist.