im Sinne von Art. 7 Abs. 2 BewD ausgeschlossen werden. Eine Beeinträchtigung der Umwelt nach Art. 7 Abs. 1 BewD oder der Schutzziele des BLN-Gebiets (insb. des Schutzziels Nr. 3.5 «Erhaltung […] der charakteristischen Pflanzen- und Tierarten) nach Art. 7 Abs. 2 BewD könnte jedoch zu bejahen sein, wenn von zwei Bienenvölkern eine Bedrohung für den Bestand der in dieser Umgebung allenfalls vorkommenden Wildbienen ausgehen würde.