c) Vorab stellt sich die Frage, ob die bestehenden beiden Bienenstöcke in mobilen Magazinen in der Landwirtschaftszone sowie in einem BLN-Gebiet baubewilligungspflichtig sind. Die Vorinstanz hat sich dazu nicht eindeutig geäussert. 24 Bienenstand Nr. 495052, vgl. Geoportal des Kantons Bern, Karte «Bienenstände, Bienensperrgebiete und Schutzzonen für Belegstationen. 12/18 BVD 110/2022/173