Weiter sei dieser Rückbau unverhältnismässig. Der Rückbau der Bienenstöcke – notabene ausserhalb des Naturschutzgebiets – sei in keiner Art und Weise geeignet, um einen allfälligen Wildbienenbestand in einem Naturschutzgebiet mit 5500 Hektaren Fläche zu sichern. Der Rückbau sei auch unverhältnismässig, da es diverse und teilweise deutlich grössere Bienenvölker in der Umgebung gebe. Es widerspreche auch Treu und Glauben, wenn die Behörde die weit umfangreicheren Bienenhaltungen in der Umgebung offenbar toleriere, bei ihren beiden Bienenvölkern aber wegen einer angeblichen Gefährdung der öffentlichen Ordnung einschreite.