Die Kosten für die Wiederherstellung würden vorliegend gering ausfallen und aus ökologischer Sicht seien die anzuordnenden Massnahmen für den Rückbau ebenfalls verhältnismässig. Entsprechend ordnete die Gemeinde die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands durch Entfernung und sachgerechte Entsorgung der beiden Bienenstöcke bis zum 30. November 2022 an.