Nr. 12 inmitten der Parzelle situiert.24 Diese bestehenden zwei Bienenstöcke in mobilen Magazinbeuten sind nicht Teil des von den Beschwerdeführenden eingereichten Baugesuchs, sind diese doch vom ersuchten Bienenhaus mit Platz für 18 Bienenvölker zu unterscheiden. Entsprechend beurteilte das AGR in seiner Stellungnahme vom 10. Juni 2022 lediglich das Bienenhaus.