a) Die Beschwerdeführenden halten auf ihrer Parzelle derzeit zwei Bienenstöcke in sog. Magazinbeuten, in denen je ein Bienenvolk gehalten wird (Beschwerde, Rz. 3). Es ist unbestritten, dass sie ihren Bienenbestand beim LANAT angemeldet und dieser regelmässigen Kontrollen durch eine Bieneninspektorin untersteht. Entsprechend ist er im Geoportal des Kantons Bern auch verzeichnet und rund 10 m südöstlich des bestehenden Gebäudes A.________ Nr. 12 inmitten der Parzelle situiert.24