Gemäss ANF sei deshalb auf das Bienenhaus zu verzichten. Das AGR führt sodann aus, das betroffene BLN- Gebiet Nr. 1208 «Rive sud du lac de Neuchâtel» stelle grundsätzlich keine neuen Bauten in Aussicht, ausser sie würden den folgenden Schutzzielen dienen: Der Erhaltung des Mosaiks von Feucht- und Wasserökosystemen und ihrer charakteristischen Pflanzen- und Tierwelt (Ziel Nr. 3.5), der Erhaltung der Qualität und der ökologischen Funktionen der Feuchtgebiete und insbesondere den ökologischen Verbindungen zwischen Seeufer und Hinterland (Ziel Nr. 3.9) und der an die örtlichen Gegebenheiten angepassten landwirtschaftlichen Nutzung (Ziel Nr. 3.10).