a) Mit dem eingereichten Baugesuch ersuchen die Beschwerdeführenden um Bewilligung für ein Bienenhaus aus Holz mit einer Grundfläche von 4.80 m x 2.20 m. Dieses soll ein Giebeldach aus braunen Ziegeln mit allseitigem Überhang von je 30 cm und eine Höhe bis zum Dachgiebel von 2.80 m aufweisen. Das Bienenhaus soll im vorderen Bereich für insgesamt 18 Bienenkästen Platz bieten, der hintere, freie Bereich mit einer Grundfläche von rund 4.80 m x 1.50 m ist mittels einer seitlichen Türe begehbar.