RPG bewilligt werden. Erstens fehlt es an jeglichem Beleg, dass dieses Gebäude jemals rechtmässig bewilligt wurde, zweitens sind Bauten ohne körperlichen Zusammenhang zur bestehenden Baute – hier nicht anwendbare Ausnahmefälle vorbehalten – als eigenständige Bauvorhaben zu behandeln und können nicht als Erweiterung der besitzstandsgeschützten Hauptbaute gelten. g) Damit steht fest, dass der Viehunterstand und der Kiesweg weder gestützt auf Art. 24 RPG noch gestützt auf Art. 24c RPG bewilligt werden können. Dass andere Ausnahmetatbestände nach Art. 24 ff. RPG in Frage kämen, ist weder erkennbar noch geltend gemacht. Insgesamt können