Das AGR belegt mit den beiden im Beschwerdeverfahren eingereichten Luftbildern der Swisstopo, dass auf der strittigen Parzelle 1972 noch kein Gebäude bestand und ein solches erstmals 1976 zu erkennen ist.17 Mit den vom Rechtsamt mit Verfügung vom 3. Februar 2023 zu den Akten erkannten Luftbildern von 1975 und 1976 (abgerufen unter www.geo.admin.ch, Rubrik SWISSIMAGE Zeitreise) lässt sich der Zeitraum noch stärker eingrenzen: So ist auf dem Luftbild 1975 auf der strittigen Parzelle noch kein Gebäude vorhanden, während dem auf dem Luftbild 1976 ein solches erstmals klar zu erkennen ist.