Als Beleg 1 reichten sie dabei eine Kopie eines Planauszugs aus dem Geoportal des Bundes ein, auf welchem das Gebäude auf ihrer Parzelle eingetragen ist. Weiter führen sie aus, der Vater der Beschwerdeführerin, welcher seit 1971 selbständiger Dachdecker und Lastwagenfahrer sei, habe das erste Gartenhaus damals mit allem gebaut, was zur Verfügung gestanden sei. In der Folge habe er die Teile mehrmals mit besserem Material ersetzt – letztes Mal im Jahr 1975. Mit Ausnahme des im Jahr 2006 neu erstellten Daches sei das Gartenhaus seither unverändert geblieben. Auf einem Bild (Beilage 2) sei ersichtlich, dass am 1. August 1974 in jedem Fall ein Gartenhaus bestanden habe.