Überdies wird die Wiese jährlich geschnitten und das Heu ebenfalls dem Biobetrieb F.________ zur Verfügung gestellt.12 Dieser durch die Beschwerdeführenden betriebene Gartenbau auf ihrer Parzelle in bescheidenem Umfang inkl. Gewinnung von Raufutter durch jährliches Mähen ist der Freizeitlandwirtschaft zuzuordnen; es handelt sich damit nicht um einen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne von Art. 16a RPG, was im Übrigen auch die Beschwerdeführenden selber nicht geltend machen.