Aus den wenigen Angaben im vorinstanzlichen Verfahren ist zu schliessen, dass die Beschwerdeführenden die Parzelle vorab selber bewirtschaften, indem sie Kräuter und Gemüse (Kürbisse) anbauen und «die bescheidenen Produkte» ihres «kleinen Projekts» von der Pächterin, welche sie «im Biolandbau unterstützt», abgenommen werden. Überdies wird die Wiese jährlich geschnitten und das Heu ebenfalls dem Biobetrieb F.________ zur Verfügung gestellt.12 Dieser durch die Beschwerdeführenden betriebene Gartenbau auf ihrer Parzelle in bescheidenem Umfang inkl. Gewinnung von Raufutter durch jährliches Mähen ist der Freizeitlandwirtschaft zuzuordnen;