und damit in rund 40 km Entfernung aussieht, wird von den Beschwerdeführenden nicht dargelegt. Aus den wenigen Angaben im vorinstanzlichen Verfahren ist zu schliessen, dass die Beschwerdeführenden die Parzelle vorab selber bewirtschaften, indem sie Kräuter und Gemüse (Kürbisse) anbauen und «die bescheidenen Produkte» ihres «kleinen Projekts» von der Pächterin, welche sie «im Biolandbau unterstützt», abgenommen werden.