sachgerecht zu entsorgen. 2. Gegen diesen Bauabschlag mit Wiederherstellungsverfügung reichten die Beschwerdeführenden am 27. Oktober 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung von Ziff. 3.1 (Bauabschlag), Ziff. 3.2 (Wiederherstellung) und Ziff. 3.3 (Kostenverlegung) des angefochtenen Entscheids und die Erteilung der Baubewilligung.