1. Aufgrund einer Anzeige eines benachbarten Grundeigentümers forderte die Gemeinde Gampelen die Beschwerdeführenden mit Wiederherstellungsverfügung vom 30. Juni 2021 u.a. auf, die beiden Bienenstöcke auf Parzelle Gampelen Grundbuchblatt Nr. H.________ innert drei Monaten seit Rechtskraft dieser Verfügung zu entfernen. Gleichzeitig wurde auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hingewiesen und für den Fall der Nichtbefolgung die Ersatzvornahme angedroht. Die Beschwerdeführenden reichten nach verlängerter Frist ein Baugesuch bei der Gemeinde ein für den Neubau eines Bienenhauses, den Neubau eines Viehunterstandes und einen neuen Zufahrtsweg (Mergel) auf Parzelle