Damit genügt die Gestaltung und Bewirtschaftung der Umgebung vorliegenden Bauvorhabens den genannten Richtlinien. Folglich ist entgegen der Meinung der Beschwerdeführenden den Anforderungen gemäss dem Fachbericht Brandschutz vom 13. März 202184 Genüge getan. Zwar datiert diese Beurteilung im Fachbericht vor der Projektänderung II, mit welcher die Erschliessung der Bauparzelle geändert worden war, jedoch ist dem Gesamtentscheid zu entnehmen, dass der zuständige Feueraufseher am 4. Februar 2022 auf eine Stellungnahme zur Projektänderung II verzichtete, mithin diese zur Kenntnis nahm und nicht beanstandete.