Aufgrund der im Umgebungsgestaltungsplan ausgewiesenen Breite der Zufahrt von mindestens 3 m ist diese durch Fahrzeuge der Feuerwehr befahrbar.82 Gemäss den zitierten Richtlinien für Feuerwehrzufahrten müssen die Fahrzeuge der Feuerwehr ohnehin nicht direkt bis zu den allfälligen Gebäuden auf der Bauparzelle fahren können. Es ist ausreichend wenn diese künftigen Gebäude mit dem Schlauch eines Löschfahrzeuges erreichbar sind.83 Dies ist vorliegend der Fall: Die Parzellen sind im Notfall auch direkt von der Quartierstrasse B.________ her mit einem Schlauch von 80 m erreichbar. Damit genügt die Gestaltung und Bewirtschaftung der Umgebung vorliegenden Bauvorhabens den genannten Richtlinien.