Für die Rettungsdienste gilt vorliegend, dass Fahrzeuge der Sanitätsdienste über die Areal- bzw. Hauszufahrt in den «Innenhof» des Bauvorhabens gelangen können und damit in unmittelbarer Gehdistanz zu den Hauseingängen der beiden Einfamilienhäuser sowie des Doppeleinfamilienhauses sind. Aufgrund der im Umgebungsgestaltungsplan ausgewiesenen Breite der Zufahrt von mindestens 3 m ist diese durch Fahrzeuge der Feuerwehr befahrbar.82 Gemäss den zitierten Richtlinien für Feuerwehrzufahrten müssen die Fahrzeuge der Feuerwehr ohnehin nicht direkt bis zu den allfälligen Gebäuden auf der Bauparzelle fahren können.