a) Das vorliegende Bauvorhaben wird nach der Projektänderung II via die Q.________strasse über die Quartierstrasse B.________ auf der Ostseite der Bauparzelle erschlossen. Die Beschwerdeführenden bringen hierzu sinngemäss vor, die strassenmässige Erschliessung des Bauvorhabens sei ungenügend, da die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet sei. Einerseits sei die Zufahrt zu den einzelnen Gebäuden innerhalb der Überbauung eng. Andererseits seien die erforderlichen Sichtweiten bei der Grundstücksausfahrt nicht eingehalten. Zudem könne die Feuerwehr und die Sanität nur erschwert zu den hinteren Grundstücken gelangen.