Vorliegend ist aus den eingereichten Plänen76 ersichtlich, dass die monierten Galerien sämtlicher Häuser A-D jeweils für sich abgeschlossen sind, über einem einzelnen Zimmer sowie dem angrenzenden Korridor liegen und einzeln mittels separater Treppe vom Zimmer aus erschlossen werden. Sie sind demnach eindeutig dem darunter liegenden Zimmer und damit einem einzelnen Raum zuzuordnen. Ebenfalls sind sie dem jeweiligen Zimmer immer untergeordnet, da die anrechenbare Galeriefläche über der Raumhöhe von 1.5 m bei allen Galerien weit unter der Hälfte der Bodenfläche des zugehörigen Zimmers liegt.