Dabei gilt als anrechenbare Galeriefläche nur die Fläche mit einer Raumhöhe > 1.5 m. Weiter muss die horizontale Galerieöffnung mindestens der Bodenfläche der Galerie, gemessen auf Galerieebene, entsprechen. Ebenfalls sollte die Galerie in der Regel vom zugehörigen Wohnraum aus erschlossen sein.75