Zwar ist nicht ausgeschlossen, dass aus ästhetischen Gründen eine Reduktion der grundsätzlich zugelassenen Baumasse verlangt werden kann. Gemäss Bundesgericht müssen hierfür jedoch überwiegende öffentliche Interessen dafür sprechen, wie zum Beispiel im Hinblick auf den Schutz von denkmalgeschützten Bauten oder Gebäudekomplexen.65 Vorliegend betrifft die geplante Baute den Denkmalschutz nicht (vgl. Erwägung 5 vorangehend). Zwar liegt die Bauparzelle in einem Ortsbildschutzgebiet. Gestützt auf die Webdienste Google Maps sowie Orthofoto und die von dort zu den Akten erkennten Ausdrucke lässt sich die Behauptung der Beschwerdegegnerin, der Ortsteil B.________ sei heterogen bebaut und