Das Baureglement der ehemaligen Gemeinde Grafenried enthält in Art. 12 GBR unter der Marginalie «Ortsübliche Baugestaltung» folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Bauten und Anlagen: «1 Alle Bauten und Anlagen sind hinsichtlich ihrer Gesamterscheinung, ihrer Einzelheiten und Proportionen so zu gestalten, dass sie zusammen mit den bestehenden Bauten eine gute Gesamtwirkung erzielen und der Charakter des Orts-, Strassen- und Landschaftsbildes gewahrt bleibt. 2 Für grössere Bauvorhaben und speziell gestaltete Bauten, namentlich in der Kernzone, wird dem Gesuch- steller empfohlen, frühzeitig eine Voranfrage einzureichen.»