Das Regierungsstatthalteramt bezeichnete im Gesamtentscheid vom 23. September 2022 die Ausführungen der KDP als stimmig und schlüssig. Es sah keine Veranlassung vom Fachwissen der Fachbehörde und deren Würdigung abzuweichen und hielt fest, der Ortsbildschutz werde durch das geplante Bauvorhaben nicht verletzt. Die geplante Solaranlage rechtfertige es zudem, eine andere Dachfarbe zu wählen, als die OLK im Baubewilligungsverfahren der (im vorliegenden Beschwerdeverfahren nicht mehr Beteiligten) Einsprechenden und westlichen Nachbarn der Bauparzelle verlangte. Graue Solaranlagen auf einem roten oder braunen Dach [wie bei den Nachbarn] wären deutlich sichtbarer als auf einem grauen Dach.