Zur Projektänderung II (Anpassung Grundriss Doppelhaus C/D – Einbau zusätzlicher Dachflächenfenster (3 Pro Gebäudeteil) – Anpassung Zufahrt und neu zwei anstatt ein grösserer Carport – Verzicht auf Brunnen im Innenhof) hielt die KDP fest, diese sei mit dem bestehenden Ortsbild vereinbar. Aus ortsbildnerischer Sicht sei die volumetrische Verschiebung nur geringfügig. Die zusätzlichen Dachflächenfenster lägen allesamt auf der ortsbildabgewandten Seite und würden sich angemessen in die Geometrie der Dachflächen einordnen.