c) Die KDP verweist in ihrer Stellungnahme zur Beschwerde auf ihre Ausführungen im vorinstanzlichen Verfahren. Darin vertritt sie die Ansicht, das ortsbildnerische Anliegen werde durch das Neubauprojekt angemessen berücksichtigt. Zwar stehe eine repetitive Wiederholung derselben Baueinheit als Prinzip im Widerspruch zur historisch ortstypischen Bautradition. Jedoch zeichne sich die Architektur des verwendeten Hausmoduls durch vier volumetrisch verschiedene Ansichtsstellen aus und gründe auf dem traditionellen Formenvokabular.