Die Beschwerdegegnerin betont, der Ortsteil B.________ sei nicht derart einheitlich und harmonisch überbaut, wie die Beschwerdeführenden behaupten würden. Die bestehenden Gebäude würden bezüglich Grösse, Stellung und Gestaltung – insbesondere auch der Dachgestaltung – grosse Unterschiede aufweisen. So seien praktisch bei sämtlichen Gebäuden markante Dachaufbauten und/oder Dachflächenfenster vorhanden. Auf zahlreichen Dächern seien zudem PV-Anla- gen installiert. Die KDP habe in ihren Fachberichten im vorinstanzlichen Verfahren detailliert und begründet dargelegt, dass sich das Bauvorhaben gut in das Ortsbild einfüge und nicht zu beanstanden sei.