Im vorinstanzlichen Verfahren wurde die KDP einerseits wegen dem ehemaligen Baudenkmal beigezogen. Die Gemeinde beantragte ursprünglich bei der Beurteilung der Voranfrage zu vorliegendem Bauvorhaben den Beizug des Berner Heimatschutzes (BHS).54 Aufgrund der Tatsache, dass der Projektverfasser der Bauherrschaft im BHS tätig ist, zog das Regierungsstatthalteramt die KDP anstatt den BHS zusätzlich auch für die Überprüfung der Integration des vorliegenden Bauvorhabens in das Ortsbild bei.55 Dies ist nicht zu beanstanden. Vielmehr ist der Beizug der KDP in dieser Konstellation auch für die generelle Ästhetikprüfung naheliegend und entspricht im Übrigen Art.