10d Abs. 3 BauG nicht erfüllen muss. Die entsprechende Rüge der Beschwerdeführenden erweist sich demnach als unbegründet und die Beschwerde ist in diesem Punkt abzuweisen. 6. Einbezug der Kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK)