Zurzeit ist in der Gemeinde Fraubrunnen eine Ortsplanungsrevision im Gange (vgl. Erwägung 2 vorangehend). Aus dem öffentlich aufgelegten und mittlerweile von der Gemeindeversammlung von Fraubrunnen beschlossenen Zonenplan der Gemeinde Fraubrunnen ist für den Ortsteil Grafenried erkennbar, dass die Liegenschaft auf der Bauparzelle nicht mehr als erhaltens- oder gar schützenswert im Sinne der kantonalen Gesetzgebung gekennzeichnet ist.46 Wie unter Erwägung 2 gesehen, ist vorliegend jedoch die bauliche Grundordnung der ehemaligen Gemeinde Grafenried massgebend.