f) Nach dem Gesagten ist festzuhalten, dass das Bauvorhaben mit Ausnahme der neuen Schmutzwasserleitung nicht im Gewässerraum liegt. Letztere ist sodann standortgebunden und liegt im öffentlichen Interesse, weshalb sie im Gewässerraum zulässig ist. Für die wasserbaupoli- 34 Vgl. den Zonenplan Siedlung Teil Süd, den Zonenplan Landschaft Süd, den Zonenplan Gefahren Süd, jeweils die Version beschlossen durch den Gemeinderat vom 15. Mai 2023. Diese Versionen wurden von der Gemeindeversammlung am 21. August 2023 angenommen. 35 Vorakten, pag. 646. 36 Vgl. Plan SIT_UMG_SCHN Terrain. Mst. 1:200, vom 27. April 2022 sowie Plan SIT_UMG_SCHN Kanal-Werkl.