Die Gemeinde legt überzeugend dar, dass es sich beim in der Beschwerde auf Seite 13 sowie in den Schlussbemerkungen auf Seite 8 erwähnten und mittels Foto aus Google-Streetview visualisierten Schacht um einen Strassenentwässerungsschacht handelt.33 In dem von der Gemeinde eingereichten Leitungsplan aus dem Gemeindekataster ist gut ersichtlich, dass dieser Schacht ein Strassenentwässerungsschacht ist, wie von der Gemeinde vorgebracht. Dieser entwässert sodann nicht direkt in den «Bärenbach», sondern quert zuerst die Strasse in nordöstlicher Richtung von der Bauparzelle weg, bevor er beim nächsten Schacht in den «Bärenbach» mündet.