Sie verweist auf die aktuelleren Unterlagen der laufenden Ortsplanungsrevision der Gemeinde Fraubrunnen, Version öffentliche Auflage vom 31. Oktober 2022.32 Die Ausführungen der Gemeinde Fraubrunnen sind demnach schlüssig. Was die Beschwerdeführenden dagegen vorbringen ist demgegenüber nicht stichhaltig. Insbesondere ist ihre Abstützung auf Unterlagen der Ortsplanungsrevision, Stand 2. Vorprüfung, überholt.