21 Abs. 1 RPG30). Wie die Beschwerdegegnerin korrekt ausführt, ist in den für vorliegendes Bauvorhaben anwendbaren Zonenplänen der ehemaligen Gemeinde Grafenried der «Bärenbach» entlang der nördlichen Parzellengrenze eingezeichnet.31 Weiter bezeichnet die Gemeinde Fraubrunnen die von den Beschwerdeführenden erwähnten Grundlagen vom November 2021 als veraltet [gemeint sein dürften die von den Beschwerdeführenden ins Feld geführten Unterlagen der Ortsplanungsrevision, Stand 2. Vorprüfung]. Sie verweist auf die aktuelleren Unterlagen der laufenden Ortsplanungsrevision der Gemeinde Fraubrunnen, Version öffentliche Auflage vom 31. Oktober 2022.32