7. März 202227 die Baugesuchsakten geprüft und für korrekt befunden haben. Dies gilt auch für die Lage des in den relevanten Bauplänen eingetragenen «Bärenbachs». Sämtliche Behörden im vorinstanzlichen Verfahren stützten sich demnach auf die Baugesuchsakten, mithin die Darstellung des «Bärenbachs» an der nördlichen Grenze der Bauparzelle bzw. minim über der Grenze auf der Nachbarsparzelle Fraubrunnen H.________ Grundbuchblatt Nr. O.___