Rechtlich verbindliche Auskünfte sind beim Kartenherrn einzuholen.» Sodann zeige der noch geltende Zonenplan «Siedlung» vom August 2012 den Verlauf des «Bärenbachs» lediglich auf der landwirtschaftlichen Nachbarsparzelle Nr. O.________. Im Bereich der Bauparzelle sei der «Bärenbach» nicht eingetragen; ersichtlich sei hier leidglich der Korridor der blauen und gelben Zone der Naturgefahrenkarte, wobei die Mitte des Korridors auf der Grundstückgrenze liege. Demgegenüber sei der Verlauf des «Bärenbachs» im noch geltenden Zonenplan «Landschaft» vom 15. Juni 2004 eingetragen. Daraus sei ersichtlich, dass der Bärenbach entlang der Parzellengrenze verlaufe.